Forderungseinzug
Ein häufiges Problem bei vertraglichen Verpflichtungen ist das Ausbleiben der Bezahlung. Insbesondere viele Einzelhändler, Handwerker, Freiberufler und sonstige Selbstständige sind gezwungen, mit Ihrer Arbeitsleistung oder ihren Diensten in Vorleistung zu gehen und laufen dann Gefahr, dass die verdiente Gegenleitung ausbleibt. Auch Vermieter sind häufig diesem Risiko ausgesetzt. Hier hilft nur schnelles und zielgerichtetes Handeln, um zu verhindern, dass die Forderung ganz abgeschrieben werden muss.
In manchen Fällen, wenn auf Seiten der Schuldner nur ein kurzfristiges Zahlungsproblem vorliegt, reicht bereits eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung aus. Der Schuldner bemüht sich nach Einschaltung eines Anwalt häufig doch noch um Zahlungsausgleich oder ist zumindest zum Abschluss einer Ratenvereinbarung bereit.
Anderenfalls, wenn eine außergerichtliche Aufforderung mit kurzer Fristsetzung nicht zum Erfolg führt oder der Schuldner sich daraufhin nicht meldet, ist das ein Hinweis auf eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit. Jetzt muss schnell ein Mahnverfahren oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, um einen vollstreckbaren Titel zu beschaffen und gegebenenfalls die Forderung im Zwangsvollstreckungsverfahren durchsetzen zu können.
Die Pfändung des Kontos, Pfändung des Arbeitslohns oder die Vollstreckung in wertvolle Gegenstände sind nur einige Möglichkeiten, die im Zwangsvollstreckungsrecht zur Verfügung stehen.
Ich berate Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, schließe Zahlungsvergleiche ab, leite Mahnverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen ein.